Sterben und Tod aus rechtlicher Sicht


Buddha
Meistens beginnt man erst über sein eigenes Sterben und den eigenen Tod nachzudenken, wenn entweder jemand Nahes verstorben ist oder wenn der eigene Ausweis deutlich macht, dass man schon im fortgeschrittenen Alter ist, selbst wenn man es nicht wahrhaben möchte. Wie Buddhas Sichtweisen und Erklärungen dazu aussehen, hat Lama Ole Nydahl eindrucksvoll in seinem Buch „Von Tod und Wiedergeburt“ beschrieben. Im folgenden Artikel geht es jedoch um etwas sehr Weltlich-Praktisches.

Um sich, Verwandte und Freunde beim sicheren Eintreten dieser Geschehnisse – nämlich des eigenen Sterbens und des eigenen Todes – nicht mit Rechtsfragen auseinandersetzen zu müssen, macht es Sinn, frühzeitig rechtlich verbindliche Bedingungen zu schaffen. Dafür bestehen in unseren Ländern gesetzliche Grundlagen, mit deren Hilfe sich jeder frei und unabhängig auf sein Ableben und die damit verbundenen Folgen vorbereiten kann. Die Angehörigen werden es sicherlich danken.

Testament (man hinterlässt immer etwas, seien es Vermögen, Schulden, Kleidung, Möbel …), Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Gedanken zur Organspende etc. sollten rechtzeitig, also am besten jetzt, erledigt werden, weil niemand mit Gewissheit sagen kann, dass man das statistische Durchschnittsalter erreichen wird.

Allerdings sind die Zugangsweisen, die Begriffe, die rechtlichen Voraussetzungen und der Umgang mit all diesen Dingen von Land zu Land teilweise recht unterschiedlich. Auch zeigen sich die derzeitigen parlamentarischen Diskussionen und Entscheidungen in vielen Ländern, dass immer mehr Menschen sich vorsorgerische Sicherheit wünschen. Auf Lama Oles Wunsch hin sind hier die Grundlagen all dieser Komponenten für Deutschland zusammengetragen.

Aber bitte: Diese Zusammenstellung ist weder vollständig noch ersetzt sie eine rechtliche Beratung. Sie dient lediglich der Inspiration, um rechtzeitig vorzusorgen.

Ein Testament regelt, was mit der persönlichen Hinterlassenschaft nach dem Tod passieren soll.

Mit der Vorsorgevollmacht regelt der noch Lebende, wer ihn in Vermögens- und persönlichen Angelegenheiten vertreten soll, falls er später (vorübergehend oder dauerhaft) entscheidungsunfähig werden sollte.

In der Patientenverfügung legt eine Person für solch einen Fall fest, welche medizinischen Eingriffe an ihr zulässig sind.

1. Damit das Testament, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht auch gefunden werden bzw. sie auch berücksichtigt werden können, wird grundsätzlich von Fachleuten empfohlen, diese bei einer entsprechenden Stelle (Notar, Gericht – je nach Rechtslage der einzelnen Länder) zu hinterlegen und registrieren zu lassen. Dazu helfen folgende Adressen:

www.vorsorgeregister.de

www.testamentsregister.de

2. NEUIGKEITEN:
ORGANSPENDE Hausärzte sollen ihre Patienten beraten. Organspender können ihre Entscheidung in einem Online-Register zentral speichern. Eine Organspende ist auch weiterhin nur möglich, wenn man zu Lebzeiten eingewilligt oder - falls die Entscheidung für eine Spende nicht bekannt ist - wenn die nächsten Angehörigen zugestimmt haben. Der Organspendeausweis und die Patientenverfügung sind zwei gleichwertige, rechtsverbindliche Dokumente. Die Angaben darin dürfen sich nicht widersprechen!
Tipp für eindeutige Formulierungen: www.organspende-info.de
Zusatzinformationen zur Organ- und Gewebenspende aus buddhistischer Sicht: siehe Lama Ole Nydahl, Von Tod und Wiedergeburt, Knaur-Verlag, S. 110 - 113

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