Patientenverfügung


Buddha
In einer Patientenverfügung wird schriftlich für den Fall deiner Entscheidungsunfähigkeit im Voraus festgelegt, ob und wie man in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchte. Die Gesetze definieren die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung einer volljährigen Person, ob sie in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen ihres Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Zudem kann es sinnvoll sein, auch persönliche Wertvorstellungen, Einstellungen zum eigenen Leben und Sterben sowie religiöse Anschauungen als Ergänzung und Auslegungshilfe der Patientenverfügung zu schildern.

Auf diese Weise kann man Einfluss auf eine spätere ärztliche Behandlung nehmen und damit das Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn man zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr ansprechbar und nicht mehr einwilligungs fähig ist.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreterin oder einen bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.

Da für Laien Krankheitsverläufe, Schmerzen, Dauer der Krankheit, Abhängigkeiten von Ärzten, Bedingungen im Krankenhaus und Maschinen etc. nicht vorhersehbar sind, sollte man die Patientenverfügung mit einem Arzt des Vertrauens besprechen und inhaltlich abklären. Diese notariell beglaubigen zu lassen, wird von Experten empfohlen. Weiterhin macht es über die Jahre Sinn, immer wieder die Verfügungen und die aktuelle persönliche Einstellung zu prüfen, um gegebenenfalls die Verfügung zu ändern bzw. neu aufzusetzen.


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